Häufige Fragen
Wie bekomme ich eine Verordnung? Wann muss die Behandlung beginnen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten für Ihren Start bei uns.
Verordnung & Fristen
Wie erhalte ich eine Verordnung?
Für Ergotherapie oder Logopädie benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Heilmittelverordnung. Für gesetzlich Versicherte wird dafür das Formular Muster 13 verwendet.
Wenden Sie sich an Ihre Hausarzt-, Kinderarzt- oder Facharztpraxis, zum Beispiel für Orthopädie oder Neurologie. Dort wird geprüft, ob eine Therapie medizinisch erforderlich ist, und eine entsprechende Verordnung ausgestellt.
Wann muss die Behandlung beginnen?
Bei einer regulären Heilmittelverordnung muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf gekennzeichnet, beträgt die Frist 14 Kalendertage.
Melden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig bei uns und nennen Sie uns das Ausstellungsdatum sowie eine mögliche Dringlichkeit. Für Verordnungen aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements gelten gesonderte Fristen.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt weiterhin die Diagnose und die Notwendigkeit der Therapie fest. Das therapeutische Team entscheidet anschließend eigenverantwortlich über die Auswahl der Heilmittel, die Behandlungsdauer und die Häufigkeit der Termine.
In der Ergotherapie ist dies für bestimmte Diagnosegruppen möglich. Ob eine Blankoverordnung für Sie infrage kommt, klären Sie mit Ihrer verordnenden Praxis. Bei Fragen zur Behandlung sprechen Sie uns gerne an.
Kosten & Zuzahlung
Was kostet die Behandlung für Kinder und Jugendliche?
Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer verordneten Heilmittelbehandlung. Eine gesetzliche Zuzahlung fällt nicht an.
Was zahlen gesetzlich versicherte Erwachsene?
Ab 18 Jahren beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Die 10 Euro fallen pro Verordnung an, auch wenn diese mehrere Behandlungstermine umfasst.
Wenn Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse haben, entfällt diese Zuzahlung. Bitte legen Sie uns den entsprechenden Nachweis vor.
Wie läuft die Abrechnung bei Privatversicherten ab?
Für Ihre Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle zur Erstattung ein.
Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif und den jeweiligen Bedingungen ab. Klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung.
Termine & Begleitung
Wie läuft der erste Termin ab, und was sollte man mitbringen?
Die Antwort wird derzeit erarbeitet.
Was sollten Eltern bei der Behandlung ihrer Kinder wissen?
Die Antwort wird derzeit erarbeitet.
Können Angehörige oder Begleitpersonen dabei sein?
Die Antwort wird derzeit erarbeitet.
Wie und bis wann müssen Termine abgesagt werden?
Die Antwort wird derzeit erarbeitet.
Noch Fragen oder schon eine Verordnung?
Kontaktieren Sie uns für Ihre Terminanfrage. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte für Ihre Ergotherapie oder Logopädie.